Seminar-Nr. 5005
Obwohl die „Schaltberechtigung für Hochspannungsanlagen“ in keinen Normen oder Vorschriften für den Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen enthalten ist, wird vom Anlagenbetreiber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der Nachweis der entsprechenden Qualifikation der schaltberechtigten Elektrofachkräfte verlangt. Für Erzeugeranlagen ist nach TOR D 4 immer ein Schaltberechtigter namhaft zu machen. Der den Teilnehmern nach positivem Abschluss des Seminars ausgestellte Befähigungsnachweis dokumentiert die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und ist die Grundlage für die Erteilung einer Schaltberechtigung durch den Anlagenbetreiber.
Inhalt
- Wiederholung elektrotechnische Grundlagen
- Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper
- physikalische Grundlagen der Hochspannungstechnik
- Basisinformation Schaltgeräte und Schutzmaßnahmen
- Organisation und Verantwortung nach ÖVE/ÖNORM EN 50110-1:2014-10-01 – Betrieb von elektrischen Anlagen:
- Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher
- Schaltauftragsberechtigter, Schaltberechtigter, Schaltauftrag, Durchführungserlaubnis, Schaltprotokoll, Kommunikation, Fehlschaltungsanalyse
- Arbeitsmethoden
- Risikoanalyse und Notfallplan
- Brandschutz und Brandbekämpfung; Verhalten bei Elektrounfällen
- Planung und praktische Durchführung von Schaltaufgaben an der eigenen Schaltanlage
- schriftliche Abschlussprüfung
- bei positiver Abschlussprüfung Ausstellung des Befähigungsnachweises
Zielgruppe
Alle Personen, die für Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen verantwortlich sind oder damit beauftragt werden; Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche und Elektrofachkräfte von Errichtern und Betreibern.
Dauer
2 Tage, jeweils 8 Stunden
Voraussetzung
Für die praktischen Übungen muss am Seminarort eine geeignete Schaltanlage sowie ein verantwortlicher Schaltberechtigter zur Verfügung stehen.